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Keine Entziehung des Sorgerechts zur Durchsetzung einer Hörimplantatoperation beim gehörlosen Kind, wenn das Kindeswohl nicht schwerwiegend gefährdet ist

Der teilweise Entzug des elterlichen Sorgerechts zur Durchsetzung der Einsetzung eines Hörimplantats bei dem gehörlosen Kind ist weder erforderlich noch verhältnismäßig, wenn die Eltern nach erfolgter Abwägung das Implantat ablehnen, ein Therapieerfolg im Ergebnis nicht gesichert ist und das Kindeswohl nicht schwerwiegend gefährdet ist.

Amtsgericht Goslar, Beschluss vom 28. Januar 2019 – 12 F 226/17 SO

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Die (ausländische) Leihmutter ist die rechtliche Mutter des Kindes

Im Falle einer (im Ausland durchgeführten) Leihmutterschaft ist die Leihmutter die rechtliche Kindesmutter im Sinne des § 1591 BGB. Das Elternpaar, das die Leihmutterschaft durchführen ließ, kann das Kind adoptieren, um dadurch die Rechtswirkungen der Mutterschaft auch für die Frau zu erzielen, welche faktisch als Mutter für das Kind sorgen soll.

BGH, Beschluss vom 20. März 2019 – XII ZB 530/17

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