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Umgangsrecht

Ein elementar wichtiger Punkt in einer Trennungssituation ist die (hoffentlich) einvernehmliche Regelung des Umgangs. Kinder sind durch die Trennung in besonderer Weise belastet. Sie erleben eine Verlustsituation, müssen häufig ihr räumliches Umfeld verlassen, teilweise müssen nach einem Umzug auch Freundschaften und andere soziale Kontakte abgebrochen werden. Sind die Eltern hochstrittig auseinandergegangen, befinden sich Kinder dann auch noch in einem Loyalitätskonflikt, denn in der Regel lieben Kinder beide Elternteile und wollen niemanden verlieren. Das Umgangsrecht dient dazu, auch nach einer Trennung der Eltern weiterhin zu beiden Elternteilen die Beziehung aufrechtzuerhalten. § 1684 BGB regelt, dass das Kind einerseits einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen hat. Gleichzeitig haben aber auch die Eltern das Recht und die Pflicht, den Umgang mit ihren Kindern wahrzunehmen. Beiden Eltern soll durch den Umgang die weitere Erziehung ermöglicht werden, sowie die Teilhabe an der Versorgung der Kinder. Insbesondere soll vor allem eine Entfremdung des Kindes vor dem Elternteil vorgebeugt werden, bei dem es nicht lebt.

Umgangsmodelle

Idealerweise regeln die Eltern, wie das Umgangsrecht ausgestaltet wird. Das Gesetz sieht hierzu keine Regelung vor. Hierbei ist vieles möglich und hängt letztlich auch von der jeweiligen persönlichen und finanziellen Situation der Eltern ab und speziell der Kinder ab. Herauskristallisiert haben sich folgende Umgangsmodelle:

  • Residenzmodell: Hier haben die Kinder ihren Lebensmittelpunkt im Haushalt eines Elternteils. Umgang findet in der Regel alle 14 Tage von Freitag-Sonntag statt, wobei zahlreiche Modalitäten geregelt werden können.
  • Wechselmodell: hier kommen beide Eltern gleichwertig für die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder auf. Die Kinder wechseln im regelmäßigen Rhythmus zwischen den Haushalten der Eltern.
  • Nestmodell: eine für die Kinder sehr angenehme Umgangssituation ist bei diesem Modell gegeben, da die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und die Eltern in regelmäßigem Rhythmus den Haushalt wechseln. Die Form setzt allerdings einen gewissen finanziellen Spielraum voraus, um sich mindestens 2 Wohnungen und ein extrem gutes Verhältnis der Eltern voraus. Aber es kann funktionieren!

Wer über das Umgangsrecht entscheidet

Sollten die Eltern keine Regelung zum Umgang zustande bringen, ist rechtlich eine Regelung vor dem Familiengericht einklagbar. Allerdings sollte man zunächst das Jugendamt aufsuchen und versuchen, dort eine Einigung zu erarbeiten. Sollte dies scheitern und der andere Elternteil völlig unwillig sein, ist eine Klärung vor Gericht angebracht, bevor es zu einer Entfremdung zu dem Kind kommt.

Häufigkeit und Dauer des Umgangs

Wie oben erwähnt, sieht das Gesetz zur Häufigkeit und Dauer keine Regelungen vor. In der Praxis haben sich jedoch Ansatzpunkte entwickelt, nach denen eine Orientierung erfolgt. So werden bei Kleinkindern eher kürzere, stundenweise und dafür häufigere Umgangskontakte empfohlen. Bei Schulkindern hingegen kann ein Umgang an jedem zweiten Wochenende sowie während einem Teil der Schulferien sinnvoll sein. Maßgeblich ist jedoch immer der Einzelfall. Wenden Sie sich an mich, wenn Sie bei der Regelung des Umgangs Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen. Ich bespreche gerne mit Ihnen Ihre persönliche Situation und prüfe, welche familienrechtliche Lösung infrage kommt.