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Unterhalt

Trennung oder Scheidung verändern nicht nur das persönliche Leben – auch die finanzielle Situation muss neu geordnet werden. Der Unterhalt spielt dabei eine zentrale Rolle: Wer muss zahlen? Wer hat Anspruch? Wie lange – und wie viel?

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche zu sichern oder unberechtigte Forderungen abzuwehren, mit einer klaren rechtlichen Einschätzung und einer durchsetzungsstarken Vertretung.

Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Im deutschen Familienrecht wird zwischen mehreren Formen des Unterhalts unterschieden:

Trennungsunterhalt

Während der Trennungszeit – also zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung – kann ein Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen, wenn er wirtschaftlich schwächer gestellt ist. Der besserverdienende Partner muss dann, abhängig vom Einkommen, für den finanziellen Ausgleich sorgen.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der rechtskräftigen Scheidung besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa, wenn einer der Ehepartner:

· die Kinder betreut und daher nicht voll erwerbstätig sein kann,

· krank oder erwerbsunfähig ist,

· keine Arbeit findet, trotz ernsthafter Bemühungen,

· während der Ehe beruflich zurückgesteckt hat und dadurch Einkommensnachteile erlitten hat.

Der Grundsatz lautet: Jeder ist nach der Scheidung selbst für seinen Lebensunterhalt verantwortlich – außer er kann es nicht.

Kindesunterhalt

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist grundsätzlich barunterhaltspflichtig. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Auch Sonder- und Mehrbedarf (z. B. Klassenfahrten, Nachhilfe, medizinische Kosten) können zusätzlich geltend gemacht werden.

Volljährigenunterhalt

Mit dem 18. Geburtstag wird ein Kind volljährig – aber nicht automatisch unterhaltsfrei. Wenn sich das Kind in Schulausbildung, Studium oder Berufsausbildung befindet und noch nicht wirtschaftlich selbstständig ist, besteht der Unterhaltsanspruch weiter.

Besonders wichtig:

· Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig – unabhängig davon, bei wem das Kind wohnt.

· Der Bedarf richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (ab 18 Jahren) oder bei Studenten oft nach dem Regelbedarf von derzeit rund 930 € pro Monat (Stand 2025).

· Eigene Einkünfte des Kindes (z. B. aus Nebenjobs oder BAföG) werden angerechnet.

Ich prüfe für Sie, wer in welcher Höhe verpflichtet ist, wie viel Unterhalt konkret geschuldet wird und ob der Anspruch überhaupt noch besteht – etwa bei Studienfachwechseln, Verzögerungen oder Ausbildungsabbrüchen.

Was Sie wissen sollten:

Die Unterhaltsberechnung hängt von vielen Faktoren ab – Einkommen, Lebensstandard, Dauer der Ehe, Kinderbetreuung, Erwerbsfähigkeit. Oft stehen persönliche Lebensentscheidungen im Raum, die rechtlich bewertet werden müssen. Deshalb lohnt sich eine fundierte und individuelle Beratung.

Jetzt persönliche Beratung sichern

Ob Sie Unterhalt zahlen sollen oder einen Anspruch geltendmachen möchten: Ich helfe Ihnen, Ihre Position zu verstehen und durchzusetzen. Schnell, verlässlich und mit dem nötigen Feingefühl.

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